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Elternklage gegen Schreibreform erfolglos

Münster (dpa) – Eltern aus Nordrhein-Westfalen sind gestern beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit ihren Eilanträgen gegen die neuen deutschen Rechtschreibregeln gescheitert. Das Gericht führte in der Urteilsbegründung aus, die Antragsteller hätten „nicht glaubhaft gemacht, daß die mögliche Rechtsverletzung schwerwiegend“ sei. Es sei nicht erkennbar geworden, daß „ein dauerhaftes Ausbildungsdefizit ihrer Töchter nur durch eine einstweilige Anordnung vermieden werden“ könne. (Az.: 19 B 2436/97)

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