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Gericht bestätigt PKK-Verbot

Berlin (dpa) – Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihre Neben- und Unterorganisationen bleiben in Deutschland verboten. Das Bundesverwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag die Klage des Vereins Kurdistan Komitee zurück, der wie die PKK und 34 weitere Nebenorganisationen der Partei nicht mehr in Deutschland tätig sein darf. Bundesinnenminister Kanther hatte die Organisationen wegen Gefährdung der inneren Sicherheit Deutschlands 1993 verboten.

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