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Vor Forschung gewarnt

■ Bioethik-Konvention: Schwarz-rot-grüne Anfrage zum Schutz nicht Einwilligungsfähiger

Bonn (epd) – Politiker von CDU, SPD und Grünen haben sich dagegen gewandt, den Schutz menschlichen Lebens durch die Bioethik-Konvention aufzuweichen. Es bestehe die Gefahr, daß an Menschen, die wegen Alter, Behinderung oder Erkrankung nicht zustimmen können, Versuche erfolgten, sagten gestern die schwarz-rot-grünen AnfragerInnen. Der Europarat hatte die Konvention jüngst verabschiedet. Sie erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen.

Auch wenn künftige therapeutischer Fortschritte zu bejahen seien, gebe es für die Forschungsfreiheit eine Grenze durch das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, heißt es in der Stellungnahme. Ehe die Regierung die Bioethik-Konvention unterzeichne, sei daher eine sorgfältige parlamentarische Beratung erforderlich. Hubert Hüppe und Ilse Falk (beide CDU), Wolfgang Wodarg, Robert Antretter, Herta Däubler-Gmelin (alle SPD) sowie die Grünen-Abgeordneten Volker Beck, Monika Knoche, Marina Steindor und Christa Nickels haben die Anfrage unterzeichnet. Nickels sagte, es sei problematisch, daß die Konvention der Idee anhänge, menschliches Leben lasse sich dauerhaft optimieren. Die Menschenwürde dürfe nicht von der jeweiligen geistigen Fähigkeit abhängen.

Bei der Annahme des Konventionstextes im November 1996 hatte sich die Bundesregierung unter Hinweis auf die öffentliche Debatte in Deutschland enthalten. Mehrere Bundesminister sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken halten eine Unterzeichnung für vertretbar.

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