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Fluggesellschaft muß Ausländerpapiere prüfen

Koblenz (dpa) – Die Fluggesellschaften müssen die Papiere ausländischer Passagiere vor einem Flug nach Deutschland kontrollieren. Nach dem gestern veröffentlichten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz müssen die Gesellschaften insbesondere prüfen, ob die Ausländer die erforderlichen Pässe und Visa besitzen. Die Fluggesellschaften können mit Zwangsgeldern dazu verpflichtet werden. (Az.: 11 B 13028/97)

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