piwik no script img

Meldepflicht für Arbeitslose entschärft

Etwa 1,3 von insgesamt rund 4,8 Millionen Arbeitslosen müssen in Zukunft nicht mehr einmal im Quartal aufs Amt eilen. Wer älter als 55 Jahre ist, krank oder behindert, wird ab sofort von dieser Pflicht befreit. Wer bisher den Termin versäumte, verlor seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Erst vor sechs Wochen war eine strenge Meldepflicht für Arbeitslose in Kraft getreten. Individuelle Einladungen des Arbeitsamts bleiben jedoch weiterhin verbindlich.

Foto: Holger Floß

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen