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„Unseemännisches Verhalten“

„Unseemännisches Verhalten“ist nach Ansicht des Seeamtes Bremerhaven verantwortlich für einen tödlichen Unfall an Bord einer Segelyacht in der Nordsee. Der Skipper war im Oktober 1997 während einer Fahrt von Hooksiel (Kreis Friesland) nach Bremerhaven bei stürmischem Wind über Bord gegangen und ertrunken. Trotz der Wetterverhältnisse habe der Bootsführer weder Rettungsweste noch Sicherheitsleine angelegt, sagte der Vorsitzende des Seeamtes, Dieter Graf, am Dienstag. dpa

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