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Beugehaftanordnung gegen Wolf aufgehoben

Karlsruhe (dpa) – Die Anordnung der Beugehaft gegen den früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf ist vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Wolf habe das Recht, die Aussage zu verweigern, weil er sich dadurch möglicherweise selbst belasten würde, heißt es in einem gestern verkündeten Beschluß des BGH. Der Ex- Spionagechef war im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt in Beugehaft genommen worden, weil er im Spionageprozeß gegen den Ex-SPD-Abgeordneten Flämig die Aussage verweigert hatte.

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