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Ökumenisches Asyl

■ Kirchen fordern Länder auf, sich im Bundesrat für Asylbewerber einzusetzen

Über alle Konfessionen hinweg sind sich die Kirchen in Norddeutschland einig: Menschen in sozialer Not haben Anspruch auf menschenwürdige Versorgung. Und bei diesem sozialpolitischen Grundsatz soll es auch bleiben. Deshalb haben die Nordelbische ebenso wie die Römisch-Katholische Kirche die Bundestagsabgeordneten aus Hamburg und Schleswig-Holstein aufgefordert, gegen die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu stimmen. Am 23. März wird der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz beraten.

Geplant ist, ausreisepflichtigen Flüchtlingen künftig die Lebensgrundlage in Deutschland zu entziehen. Sie sollen keine Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Hilfe mehr bekommen – auch, wenn sie eine Duldung haben. Das träfe beispielsweise Kosovo-AlbanerInnen, die wegen der Gewalttätigkeiten in ihrem Land nicht zurückreisen können. Oder VietnamesInnen, die von ihrem Herkunftsland schlicht nicht mehr „reingelassen“werden.

Von der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wären nach Schätzung der Kirchen bundesweit mindestens 250.000 Flüchtlinge betroffen. Die stünden „vor dem sozialen Nichts“, warnten fünf BischöfInnen aus Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der beiden Länder. Der Bundesrat hat die restriktiven Änderungen bereits im Februar durchgewunken. Nun legte das Bundesgesundheitsministerium nach. BosnierInnen sollen weiterhin Sozialhilfe beziehen. Alle anderen Bürgerkriegsflüchtlinge sowie abgelehnte Asylsuchende erhalten danach nur noch ein Butterbrot und die Rückfahrkarte. ee

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