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■ Die Not mit dem Opfer für die KlinikenVerschärfte Mahnung der Krankenkassen

Berlin (taz) – Millionen Versicherte bekommen blaue Briefe von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Letztmalig soll an die Zahlung des Sonderopfers für die Krankenhäuser erinnert werden.

Seit 1997 wird der Obolus in Höhe von 20 Mark fällig. Drei Jahre lang soll die Versichertengemeinschaft den Zuschuß zu den Instandhaltungskosten für die Kliniken tragen. Wer nach dem Erinnerungsschreiben nicht zahlt, muß die kostenpflichtige Mahnung fürchten. Danach schicken die Kassen den Gerichtsvollzieher. Auch Beträge unter 50 Mark werden eingetrieben. Die Kassen werden einheitlich vorgehen. Ab Herbst wollen sie säumigen Kunden verstärkt auf den Pelz rücken, sagte eine Verbandssprecherin der Angestelltenkassen zur taz. Vor allem Mitglieder, die die Kasse gewechselt haben, müssen als erste mit dem Gerichtsvollzieher rechnen. Bislang zahlten 65 Prozent der 51 Millionen Versicherten das Zwangsgeld. Ausgenommen von der Abgabe sind die Bayern und Privatversicherte. roga

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