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T-Online folgt Hackern

■ Zugangssoftware für Online-Dienst der Telekom wird verändert. Kritik an Microsoft

Bonn/Darmstadt (dpa) – Der Online-Dienst T-Online wird nach dem spektakulären Hackerangriff noch in dieser Woche seinen Dekoder mit einer besseren Verschlüsselung zum Schutz der Zugangsdaten ausstatten. „Unsere Kunden erhalten ein Update, das nach dem Einwählen in unseren Dienst die T-Online-Software automatisch auf den neusten Stand bringt“, sagte T-Online-Chef Eric Danke am Montag. Auch die Homebanking-Software von T-Online werde mit einer verbesserten Verschlüsselung ausgestattet. Damit werde die von zwei sechzehn Jahre alten Hackern ausgenutzte Schwachstelle beseitigt (taz von gestern, Seite 8). Sie hatten Software im Internet angeboten und sich von interessierten T-Online-Kunden durch einen Trick die Paßwörter überspielen lassen. Damit hätten die beiden Schlaumeier einen Schaden von mehreren zehntausend Mark anrichten können.

Danke gab dem gängigen Betriebssystem der Softwarefirma Microsoft eine Mitschuld an dem Problem: „Windows ist nicht für den Einsatz in einer vernetzten Welt entwickelt worden“, meinte Danke gestern. Die Telekom stehe daher in Verbindung mit Microsoft. „Wir haben viele Kontakte mit Microsoft, und die Frage der Sicherheit spielt dabei eine große Rolle.“

Ein Experte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Frank W. Felzmann sieht auch bei anderen Microsoft-Programmen eine zu schwache eingebaute Verschlüsselung: „In den Programmen Word und Excel für Textverarbeitung und Tabellenkalkulation werden auch nur ganz schwache Verschlüsselungsalgorithmen benutzt. Im Internet kursieren bereits etliche Programme, mit denen man den Paßwortschutz der Microsoft-Programme knacken kann.“

Der Online-Schutzverband in Leinfeld-Echterdingen empfahl den T-Online-Kunden, ihr Online- Konto so einzurichten, daß die Summe der maximalen Vergütungen auf 600 Mark im Monat begrenzt werde. Diese Grenze bietet T-Online nach den Geschäftsbedingungen an. Der Verband forderte die Telekom auf, dem Teilnehmer die Möglichkeit einzuräumen, diese Vergütungsgrenze individuell festzulegen.

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