: Bundestag ändert Betreuungsrecht
Bonn (dpa) – Gegen den Widerstand der gesamten Opposition hat der Bundestag gestern eine Änderung des Betreuungsrechts beschlossen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Betreuung durch Anhebung der Aufwandsentschädigung gefördert und die Höhe der Vergütung von Berufsbetreuern an die Qualifikation geknüpft werden. Zudem soll den Gerichten ermöglicht werden, Pauschalen festzusetzen und die für die Betreuung aufzuwendende Zeit zu begrenzen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen