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Bundestag ändert Betreuungsrecht

Bonn (dpa) – Gegen den Widerstand der gesamten Opposition hat der Bundestag gestern eine Änderung des Betreuungsrechts beschlossen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Betreuung durch Anhebung der Aufwandsentschädigung gefördert und die Höhe der Vergütung von Berufsbetreuern an die Qualifikation geknüpft werden. Zudem soll den Gerichten ermöglicht werden, Pauschalen festzusetzen und die für die Betreuung aufzuwendende Zeit zu begrenzen.

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