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Bei Kur keine Erstattung von Rentenbeiträgen

Kassel (AP) – Zu Unrecht erhobene Rentenbeiträge müssen nicht erstattet werden, wenn der Betroffene bei seinem Rentenversicherer eine Kur in Anspruch genommen hat. Wie das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied, ist davon auch dann auszugehen, wenn mehr Beiträge eingezahlt wurden, als zur Bewilligung des Heilverfahrens nötig gewesen wären. Heilverfahren sind Regelleistungen der Rentenversicherung. Damit blieb die Klage eines Angestellten erfolglos, für den seit 1979 Pflichtbeiträge abgeführt worden waren, obwohl er versicherungsfrei war.

(Az.: B 12 KR 11/97 R)

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