: Falsch wohnen
■ St. Georg: Seltsame Platzverweise
In ihrem Eifer, das Böse zu bekämpfen, gibt uns die Polizei zuweilen kriminalistisch-logistische Rätsel auf. So zum Beispiel als Beamte am 11. Juli drei Jugendliche aufgriffen, weil sie gerade am Hansaplatz vorbeikamen. Zwei gaben wahrheitsgemäß an, in St. Georg zu wohnen und sich deshalb auch vor Ort aufzuhalten.
„Da wir wußten, daß sich die drei Personen bereits fest in der Szene etabliert haben“, gaben die beiden Polizisten zu Protokoll, „wurden sie von uns des Platzes verwiesen und nach Hause geschickt.“
Die drei kurdischen Jungs – 14, 15 und 16 Jahre alt – seien den polizeilichen Anweisungen nicht gefolgt. Die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge „begaben sich jedoch zum Pulverteich 18.“ Jedoch? Nach Feststellung der Personalien ist genau das die Adresse des 16jährigen.
Weil man bei den Jungs offenbar weder Drogen noch Geld fand und diese ihre Meldeadresse aufsuchten, obwohl sie nach Hause gehen sollten, gab es infolge polizeilicher Logik „belehrende (aufklärende) Gespräche“. Die Polizisten vermuten laut Protokoll, daß die drei Minderjährigen „offensichtlich von anderen Personen, welche uns nicht bekannt sind, zu Straftaten aufgefordert“ wurden.
Beweise werden zwar nicht angegeben, doch die polizeiliche Mutmaßung reicht, um die strafunmündigen ausländischen Jugendlichen auf Abschiebelisten zu setzen. Fünf der mindestens 102 Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, die auf der Liste der „Kinderdealer“ stehen, wurden bereits aus der Hansestadt abgeschoben.
Die Hamburger Jusos forderten gestern, internationale Kinderschutzabkommen einzuhalten und „einen Vorrang des Kinder- und Jugendschutzes vor den Maßnahmen des Ausländerrechts.“ Hamburgs Drogenprobleme würden auf dem Rücken minderjähriger Flüchtlinge ausgetragen, so die Jusos. sim
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