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In Übersee leben, Wahlrecht behalten

Wiesbaden (AP) – In Übersee lebende Deutsche können nun auch noch 25 Jahre nach ihrem Wegzug aus der Bundesrepublik an Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Dies teilte Bundeswahlleiter Johann Hahlen gestern mit. Bundesbürger, die in einem Mitgliedsland des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, gleich wie lange sie aus der Bundesrepublik fortgezogen sind. Die Antragsformulare für die Teilnahme sind voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni bei den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland erhältlich.

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