: Haftstrafen für deutsche Eta-Helfer
Wiesbaden (rtr) – Das Wiesbadener Landgericht hat gestern zwei angebliche deutsche Unterstützer der baskischen Untergrundorganisation ETA zu Haftstrafen verurteilt. Die 34jährige Heike Sch. erhielt wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ihren ehemaligen Freund Fritz S. verurteilte das Gericht wegen Besitzes eines gefälschten Personalausweises zu acht Monaten Haft, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind. Die Urteile sind rechtskräftig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen