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Erziehungsgeld auch für EU-Bürger

Luxemburg (dpa) – Wer sich als Staatsangehöriger eines EU-Landes rechtmäßig in einem anderen EU-Land aufhält, kann selbst dann Erziehungsgeld beantragen, wenn er keine gültigen Aufenthaltspapiere besitzt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Beim konkreten Fall ging es um eine Spanierin, die seit 20 Jahren in Deutschland mit mehreren nicht immer durchgängig erneuerten Aufenthaltserlaubnissen lebt. Sie beantragte 1993 in Bayern Erziehungsgeld. Das Gericht sah es als diskriminierend an, wenn von einem EU-Bürger ein Dokument verlangt wird – in diesem Fall die Aufenthaltserlaubnis – , das Inländer nicht vorlegen müssen.

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