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Urteil: Erziehungsgeld auch für EU-Ausländer

Luxemburg (rtr) – In Deutschland lebende Bürger aus dem EU- Ausland haben nach einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anspruch auf Erziehungsgeld. Im konkreten Fall war einer in Bayern lebenden Spanierin die Auszahlung des Geldes wegen einer fehlenden Aufenthaltserlaubnis verweigert worden. Das Gericht entschied gestern, es sei diskriminierend, wenn von einem EU-Bürger ein solches Dokument als Voraussetzung für das Erziehungsgeld verlangt werde, von Deutschen aber nicht. (Az.:C-85/96)

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