: Gelbe Karte für PUA Polizei
■ Verfassungsgericht entschied: GALier Peter Mecklenburg darf nicht vom Untersuchungsausschuß Polizei ausgeschlossen werden Von Silke Mertins
Er war den großen Parteien schon lange ein Dorn im Auge: Peter Mecklenburg, Justizreferent der GAL-Bürgerschaftsfraktion ist seit Jahren überall dort zu finden, wo es Streß mit den Herren in Grün gibt. Daher war es zwar empörend, aber nicht überraschend, als die Mehrheit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) Polizei im November 1994 Mecklenburg von der Mitarbeit ausschloß.
Dagegen hatte die GAL Verfassungsbeschwerde eingelegt. Gestern gaben die Karlsruher Richter den Hamburger Grün-Alternativen recht: der generelle Ausschluß Mecklenburgs von der Mitarbeit im PUA ist verfassungswidrig.
Die Bergündung des PUA-Beschlusses, Mecklenburg solle keine Akteneinsicht bekommen, weil er selbst Zeuge eines Polizeiübergriffs auf den Journalisten Oliver Neß wurde und „unvoreingenommen“ aussagen müsse, erkannte das Gericht nicht an.
„Wir hatten vorgeschlagen, Mecklenburgs Aussage zur Demonstration gegen den österreichischen Rechtsradikalen Jörg Haider vorzuziehen, so daß er anschließend im PUA mitarbeiten könnte“, so der Bürgerschaftsabgeordnete und „kritische Polizist“ Manfred Mahr. Doch das hätten die anderen Fraktionen abgelehnt. Der Grund liegt für Mahr auf der Hand: „Das war ein willkommener Anlaß, einen politisch unbequemen Mitarbeiter auszuschließen.“
Dieser Willkür sei nun höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben, so Mahr. Allerdings hat das Urteil einen Schönheitsfehler: „Das Urteil verpflichtet nicht dazu, Mecklenburgs Aussage vorzuziehen.“ Die GAL glaubt jedoch, daß der PUA Polizei sich schon aus Gründen der politischen Moral nach der Sommerpause mit dem „Haider-Komplex“ beschäftigen wird. Nach seiner Zeugenaussage könnte der GAL-Referent dann endlich als Mahrs Assistent im PUA seine Arbeit aufnehmen.
Die CDU kommentierte das Urteil aus Karlsruhe erwartungsgemäß: Der Ausschluß Mecklenburgs hätte „keinen diskriminierenden Charakter“ gehabt, so der stellvertretende PUA-Chef Jürgen Klimke (CDU). Von Willkür könne nicht die Rede sein, die Entscheidung sei „in sich schlüssig und logisch“ gewesen. Nur in einem Punkt zeigt Klimke Einsicht: „Zu weitgehend“ sei der PUA-Beschluß, den GALier auch für die Zeit nach seiner Zeugenaussage auszuschließen.
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