: Ohne Einspruch
Weil er zur Demontage von Gleisanlagen vor dem Atomkraftwerk Krümmel und damit zu Straftaten aufgerufen haben soll, muß Tobias B. eine Geldstrafe von 2700 Mark zahlen. Gestern nahm er seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück. Anderenfalls hätte Amtsrichter Ronald Schill ein Urteil fällen müssen. Und das wäre hart ausgefallen, vermutete Tobias B.: „Ich mache lieber Politik, als in den Knast zu gehen.“ Im Audimax der Universität soll B. im September bei der Vorbereitung des „Schienenaktionswochenendes“ des Anti-Atomkraftbündnisses zur Gleisdemontage aufgerufen haben. Am folgenden Wochenende wurden Schienen, die dem Versorgungstransport ins AKW dienen, gelöst und unterhöhlt. B. betonte, daß er sich in seiner Politik gegen die Atomindustrie bestätigt fühle.
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