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BSE-Embargo fällt am 1.Juni

■ Brüsseler EU-Kommission lockert ihr Ausfuhrverbot für nordirisches Rindfleisch

Brüssel (AFP) – Nordirisches Rindfleisch darf ab Montag wieder aus Großbritannien ausgeführt und ohne besondere Kennzeichnung in Deutschland verkauft werden. Die EU-Kommission beschloß gestern zum 1. Juni die Teilaufhebung des wegen BSE gegen Großbritannien verhängten Exportverbots. Der Beschluß soll für Tiere aus Herden in Nordirland gelten, in denen in den letzten acht Jahren nachweislich kein einziger Fall der Rinderseuche aufgetreten ist. Das Ausfuhrverbot für das übrige Großbritannien bleibt zunächst in Kraft. Die britische Regierung begrüßte die Entscheidung und kündigte an, nun auch auf eine Teilaufhebung für das übrige Königreich zu drängen.

Der EU-Ministerrat hatte bereits im März gegen den Widerstand Deutschlands und Belgiens der Aufhebung des BSE-Embargos für knochenloses Rindfleisch nordirischer Herkunft zugestimmt. Bonn hatte damals kritisiert, es werde sehr schwierig sein, zwischen Beständen aus Nordirland und dem Rest Großbritanniens zu unterscheiden. Bislang sind Händler und Metzger in Europa nicht verpflichtet, das Herkunftsland beim Verkauf von Rindfleischprodukten anzugeben. Eine EU-weite Nachweispflicht tritt erst ab dem 1. Januar 2000 in Kraft.

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