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Urteil: Kein Asyl für afghanische Staatsbürger

Koblenz (dpa) – Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan haben keinen Anspruch auf die Anerkennung als Asylberechtigte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Das Gericht begründete: Die Anerkennung als Asylberechtigter setze eine staatliche Verfolgung voraus. In Afghanistan bestehe derzeit jedoch keine staatliche oder staatsähnliche Herrschaftsmacht mehr. Das Bundesamt in Nürnberg habe die Abschiebung des Klägers aber wegen der Zustände in Afghanistan auf absehbare Zeit ausgeschlossen.(Az.: 11 A 10694/97).

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