: Polizei sucht Lücke
■ Polizei will öfter in Justiz-Register schauen
Oldenburg. Als Konsequenz aus einer Datenpanne bei der Aufklärung des Mordes an der elf Jahre alten Christina aus Strücklingen will die Polizei künftig stärker auch das Bundeszentralregister der Justiz nutzen. Bei schwereren Verbrechen soll – anders als bisher – regelmäßig das Verurteilungs-Archiv der Justiz unter den Namen von Tatverdächtigen befragt werden. Damit lasse sich die Effektivität der Informationssammlung erhöhen. Lücken in eigenen Systemen ließen sich damit gegebenenfalls ausgleichen, hieß es. Im Bundeszentralregister werden Straftäter nach einem rechtskräftigen Urteil bis zu 15 Jahre lang gespeichert.
Im Fall der sexuell mißbrauchten und ermordeten Christina hatten die Fahnder den als Täter verhafteten 30jährigen aus Elisabethfehn (Kreis Cloppenburg) nicht frühzeitig als vorbestraften Sexualtäter identifiziert. Seine frühere Tat – die vor Gericht als besonders brutal bewertete Vergewaltigung einer Verwandten im Jahr 1989 – war nicht im Verzeichnis von Tatverdächtigen der niedersächsischen Polizei, „Polas“, gespeichert, wohl aber das Urteil vom 1990 im Bundeszentralregister der Justiz. dpa
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