: Mehr Asylanträge widerrufen
Das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen widerruft verstäkt Asylanerkennungen. Dies hat der Bremer Anwalt Günter Werner festgestellt. Das Bundesamt erklärte dazu, daß die Behörde zum Widerruf verpflichtet sei, wenn die Asylgründe in dem betreffenden Land entfallen würden. Das sei derzeit vor allem für den Irak der Fall. Anerkannte irakische Asylbewerber würden derzeit lange Reisen in ihre Heimat unternehmen und ohne Probleme zurücckommen. Ob ein Flüchtling, dem das Asylrecht aberkannt wurde, zur Ausreise verpflichtet wird, sei aber eine Entwscheidung der Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes. epd/taz
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