■ beiseite: Nett!
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur weist darauf hin, daß sich privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theatergruppen bis zum 24. Juli 1998 (Ausschlußfrist) um Basisförderung für einen Zeitraum von 2 Jahren (1999–2000) bewerben können. Im Rahmen der Basisförderung können Theater bzw. Theatergruppen Projektkostenzuschüsse sowie ggf. Betriebszuschüsse für die eigene Spielstätte beantragen. Die Vergabe der Basisförderung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury und steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zu einem neuen Fördermodell für Privattheater/Off-Theater. Infos und Antragsformulare gibt es unter 28525-751/-752/-754
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