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Kinder ab 13 Jahren dürfen auch Babysitten

Bonn (AP) – Jugendliche ab 13 Jahren dürfen künftig auch als Babysitter tätig sein und andere leichte Arbeiten ausführen. Dies sieht eine vom Bundeskabinett gestern verabschiedete Verordnung über den Kinderarbeitsschutz vor. Sie tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft. Bisher waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums nur das Austragen von Zeitungen sowie leichte Beschäftigungen im Sport und in der Landwirtschaft gestattet.

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