piwik no script img

US-Gericht urteilt für „Anstand und Respekt“

Washington (dpa) – Nationale Kulturstiftungen in den USA können Geldzuwendungen davon abhängig machen, ob ein Kunstwerk „Anstand sowie den Respekt für die Werte und religiösen Überzeugungen der amerikanischen Öffentlichkeit“ aufbringt. Die Förderung von Kunst vor diesem Hintergrund zu verweigern verstoße damit nicht gegen das Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung, hieß es am Donnerstag in einem Urteil des Obersten US-Gerichts. Der US- Kongreß hatte der Kulturstiftung NEA Auflagen bei der Vergabe von Geldern gemacht, nachdem umstrittene Ausstellungen des Fotografen Robert Mapplethorpe und des Künstlers Andres Serrano von dieser Stiftung unterstützt worden waren. Zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation ACLU waren vier Künstler gegen die Auflagen, die sie als Zensur werteten, bis vor den Supreme Court gezogen. Bei Mapplethorpe ging es um sadomasochistische Aufnahmen, während Serrano ein Kruzifix in einem Gefäß mit seinem Urin vorstellte. Zwei untere Instanzen hatten den Klägern recht gegeben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen