: Ansiedlung von Einkaufzentren erschwert
Münster (dpa) – Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen auf der „Grünen Wiese“ nur unter besonderen Voraussetzungen errichtet werden. Nach dem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil (Aktenzeichen: 7a D 108/96 NE) des Oberverwaltungsgerichts in Münster dürfen derlei Märkte nicht „umfangreiche Kaufkraft für Dinge des Hausgebrauchs aus den Stadtzentren auf die Grüne Wiese umlenken“. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Entscheidung auch Bedeutung für sogenannte Fachmärkte, die „alles unter einem Dach“ anbieten. Betroffen sei auch der Lager-Direktverkauf („factory outlet centers“), der „in besonderem Maße Kaufkraft aus den gewachsenen Orts- und Stadtteilzentren abziehen soll“. Mit der Entscheidung wurde ein Bebauungsplan der Stadt Dortmund, der auf den Bau eines Einrichtungswarenhauses zielte, für nichtig erklärt.
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