Unterschriften prüfen

■ 23 Direktkandidaten stehen zur Wahl. Die Verwaltung prüft jeden einzelnen Unterstützer

Überraschend viele BerlinerInnen haben sich dieses Jahr um eine unabhängige Direktkanditatur für die Bundestagswahl beworben. Insgesamt 28 Einzelbewerber gaben ihre Unterlagen bei den Kreiswahlleitern in den 13 Berliner Wahlkreisen ab. Allein im Wahlkreis Treptow/Köpenick sind es fünf Bewerber. „Das hat es noch nie gegeben“, betont Günther Appel, Direktor des Statistischen Landesamtes. Bei der letzten Bundestagswahl waren es lediglich fünf unabhängige Direktkandidaten. Um für die Erststimme kandidieren zu können, muß ein Einzelbewerber 200 Unterschriften von Bürgern aus seinem jeweiligen Wahlkreis sammeln.

Seit Wochen sind die Berliner Bezirkswahlämter mit der Überprüfung der eingereichten Unterlagen beschäftigt. Jede Unterstützerunterschrift wird nach drei Kriterien überprüft. Die Person darf keinem anderen Kandidaten eine Unterschrift geleistet haben, muß wahlberechtigt und im betreffenden Wahlkreis wohnhaft sein. Akzeptierte Formulare bekommen ein Siegel. Anschließend nimmt das Statistische Landesamt eine Überprüfung von Doppelunterschriften vor. Kein Bürger darf in mehreren Bezirken eine Unterschrift leisten. Tut er es doch, wird sein Name auf beiden Listen eliminiert.

Pro Bezirk sind zwischen drei und acht Personen mit der Überprüfung der Unterschriften beschäftigt. Bernd Hoff vom Bezirkseinwohneramt Kreuzberg schätzt, daß in seiner Behörde über einen Zeitraum von drei Wochen je nach Menge der eintreffenden Unterlagen bis zu fünf Personen an der Überprüfung der Formulare saßen. Bei einem Tagessatz von etwa 100 Mark pro Mitarbeiter kommt man allein in Kreuzberg auf Kosten in Höhe von 7.500 Mark. Auf insgesamt 23 Bezirke hochgerechnet, erhält man Gesamtkosten von 172.500 Mark. „Eine Summe, die akzeptiert werden muß, wenn Wahlen demokratisch abgehalten werden sollen“, meint Günther Appel. „Wenn man bedenkt, daß die gesamten Wahlkosten bei etwa drei Millionen Mark liegen, ist das keine relevante Größe.“

Von den 23 Parteien, die bisher ihre Unterlagen beim Landeswahlausschuß in Berlin eingereicht haben, sind 7 bereits in Parlamenten vertreten. Über die übrigen 16 Bewerber wird am 31. Juli befunden. Eine Partei, die eine Zulassung zur Landesliste anstrebt, muß laut Bundeswahlgesetz 2.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger vorlegen. Vanessa Erhard