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Baufällig und vergammelt: Teure Bruchbuden für Asylbewerber

Wenn für die Unterkunft von Flüchtlingen Geld ausgegeben wird, profitieren sie selbst oft am wenigsten davon. Neustadt ist kein Einzelfall: Folgende Beispiele veröffentlichte der Bund der Steuerzahler 1997 in seinem Schwarzbuch.

1995 und 1996 hatte die Stadt Herne ein baufälliges Haus als Flüchtlingsunterkunft angemietet. Für die Dauer von fünf Jahren verpflichtete sie sich zur Zahlung von 22.000 Mark im Monat. Als die Unterbringung nach zehn Monaten nicht mehr haltbar war, wurde das Haus geräumt. Auf eine Mietminderung hatte die Stadt trotz des Verfalls verzichtet, so daß sie am Ende einem Vergleich mit dem Vermieter über weitere 55.600 Mark zustimmen mußte.

Die Stadt Berlin zahlte bis zum August 1997 eine Summe von 5.742 Mark pro Monat für eine 54-Quadratmeter-Wohnung, um eine siebenköpfige Flüchtlingsfamilie unterzubringen. Bis zum Ende dieses Wuchervertrages überwies das Sozialamt Steglitz insgesamt 275.000 Mark an den Vermieter, die Berliner Haus- und Wohnungsbauten-GmbH.

Im thüringischen Breitenheerda hatte das Land 1992 für 9.261 Mark monatlich ein Kasernengebäude gemietet. Aus dem auf fünf Jahre angelegten Mietvertrag kam es nicht heraus, das Haus wurde aber auf Landeskosten weiter beheizt und bewacht (Kosten: 260.000 Mark im Jahr). Seit das Bundesvermögensamt wieder Besitzer des Gebäudes ist, muß es weder beheizt noch bewacht werden.

Hilmar Höhn

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