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Zwei gute Nachrichten für Reisende

1.) Zuerst rundreisen, dann baden – in dieser Reihenfolge werden Kulturreisepakete in der Regel angeboten. Oft kommt es jedoch zu Änderungen: Die anstrengende Besichtigungstour soll auf einmal nach der Stranderholung kommen. Das muß nicht akzeptiert werden: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf kann der Reisepreis dann um 30 Prozent gedrückt werden. Schließlich solle der Badeurlaub zur Erholung nach der Besichtigungstour dienen. Eine Umkehrung mache keinen Sinn. 2.) Wer seine Flugtickets vergessen oder gar verloren hat, muß noch lange nicht am Boden zurückbleiben. Die Verbraucherzentralen ermutigt den Reisenden, sich bloß nicht am Flughafen abweisen zu lassen. Wenn sein Name in den Passagierlisten steht, muß die Airline ihn mitnehmen – auch Ticket. Wer sein Ticket verloren hat, muß außerdem kein neues lösen. Dies entschied das Landgericht Hannover.Foto: AP

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