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Freispruch nach sexuellem Mißbrauch

Ein 54jähriger Malergehilfe ist gestern vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs seiner Stieftochter von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Entscheidend waren die Zweifel, ob sich der Angeklagte an dem Kind schon vor dessen 14. Lebensjahr vergangen hatte. Hierfür reichten die Angaben des jetzt 24jährigen Opfers nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Der Angeklagte hatte laut Urteil das Mädchen in der Zeit von Ende 1987 bis 1991 mißbraucht. Die Handlungen sind zur Überzeugung der Strafkammer gegen ihren Willen vorgenommen worden. Eine Verurteilung sei aber nicht möglich, weil die Verjährungszeit für diese Verbrechen fünf Jahre beträgt. Strafanzeige war erst im November 1997 erstattet worden. ADN

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