■ Wegen Weitergabe von Informationen: Sonderermittler Starr im Visier der US-Justiz
Washington (AP) – In der Lewinsky-Affäre um US-Präsident Bill Clinton ist jetzt Sonderermittler Kenneth Starr selbst ins Visier der Justiz geraten. Eine Bundesrichterin erhob den Vorwurf, daß Starr möglicherweise vertrauliche Informationen aus den Vernehmungen vor der Anklagekammer (Grand Jury) an die Medien weitergegeben und damit gegen das Gesetz verstoßen hat. Der Sonderermittler soll nun selbst vorgeladen werden.
Richterin Norma Holloway Johnson hatte entsprechende Vorwürfe geprüft, die von Präsident Bill Clintons Anwälten vorgebracht worden waren. Am Wochenende wurden in Washington entsprechende Gerichtsdokumente bekannt. Darin schrieb Johnson: „Das Gericht ist zu dem Schluß gekommen, daß einige Presseartikel den Verdacht einer Verletzung der Geheimhaltung nahelegen.“ Wie aus den Papieren weiter hervorgeht, lehnte ein anderes Gericht einen Antrag Starrs ab, Johnsons Untersuchungen gegen den Sonderermittler zu untersagen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen