: Zwei neue stumpfe Schwerter
■ Staatliches Sanierungs-Monopoly: Drei Gewinner, zwei Verlierer Von Marco Carini
Des einen Freud', des anderen Leid: Am Dienstag beschloß der Senat, weite Teile von Barmbek-Süd/Uhlenhorst und der Südlichen Neustadt unter den Schutz einer Sozialen Erhaltungssatzung zu stellen. Luxusmodernisierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sollen so behindert werden. Gleichzeitig wurde das Gebiet um die Böckmannstraße (St. Georg) zum Sanierungsgebiet erklärt (taz berichtete gestern). Aber es gibt auch Verlierer im staatlichen Sanierungs-Monopoly. Die anvisierte Erhaltensverordnung für Hamm-Mitte wurde vom Senat ebenso gekippt wie die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Müggenkampstraße“ in Eimsbüttel.
„Soziale Struktur bewahren“ und „BewohnerInnen vor Verdrängung schützen“ lauten die Zielvorgaben der beiden neuen Erhaltenssatzungen. Durch modernisierungsbedingte Mieterhöhungsgrenzen sollen sozialschwache MieterInnen vor Vertreibung aus den Vierteln geschützt werden. Außerdem sollen Umwandlungsspekulanten durch die Verordnungen abgeschreckt werden.
Denn preis- und miettreibende Modernisierungsmaßnahmen sind in beiden Gebieten ab sofort genehmigungspflichtig, spekulationsbedingte Häuserverkäufe kann die Stadt – zumindest theoretisch – durch ein Vorkaufsrecht blockieren. Betroffen von den beiden neuen Erhaltenssatzungen sind 10.500 Barmbeker und 1.900 Neustadt-Wohnungen, in denen insgesamt rund 21.000 Menschen leben.
Die fast zwei Jahre dauernden Voruntersuchungen haben, so die Stadtentwicklungsbehörde (Steb), ein „beachtliches Aufwertungs- und Verdrängungspotential“ in beiden Stadtteilen zutage gefördert. Im Klartext: Es gibt große Spielräume für Modernisierungen und Mieterhöhungen. Denn viele Wohnungen sind schlecht ausgestattet, nicht an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen und nur mit Ofen- oder Nachtspeicherheizungen bestückt. Doch sowohl in Barmbek-Süd wie in der Südlichen Neustadt leben überdurchschnittlich viele Menschen mit niedrigem Einkommen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Und in beiden Quartieren liegt die Durchschnitts-Nettokaltmiete mit gut 9,50 Mark noch unter dem Hamburger Mittelwert.
In dem Untersuchungsgebiet Hamm-Mitte konnte die Steb hingegen kein „Verdrängungspotential“ feststellen. Da hier viele Genossenschaftswohnungen mit guter Ausstattung existieren, seien für die Zukunft nur „relativ moderate Modernisierungsmaßnahmen ohne nennenswerte Verdrängungsfolgen zu erwarten“.
Doch die von Ex-Steb-Senatorin Traute Müller auf den Weg gebrachten Sozialen Erhaltungssatzungen sind ein stumpfes Schwert gegen Umwandlungsspekulationen. Ob dieses Werkzeug je etwas Schneid beweisen könnte, muß auch weiterhin bezweifelt werden: In Eimsbüttel, wo Hamburgs erste Erhaltenssatzung seit einem halben Jahr gilt, ist der oberste Bauprüfer des Bezirks, Horst Ciesinski, „nicht aussagefähig“, ob überhaupt eine einzige Luxus-Modernisierung mit dem neuen Instrumentarium untersagt wurde.
Auch das Vorkaufsrecht für spekulationsbedrohte Mietshäuser – für das insgesamt lächerliche fünf Millionen Mark für alle Erhaltensgebiete zur Verfügung stehen – wurde in dem Altbau-Stadtteil bislang „kein einziges Mal“ angewandt. Obwohl seit Jahresbeginn nachweislich mehrere Eimsbüttler Häuser von Umwandlungsspekulanten gekauft wurden, hätte es laut Ciesinski „noch keinen Fall gegeben, wo wir das hätten anwenden können“. „Ich bin nicht optimistisch, daß wir mit der Erhaltenssatzung die Umwandlung verhindern können“, resümiert der Bauprüfer die ersten Erfahrungen.
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