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Anzeige wegen Volksverhetzung folgenlos

München (AP) – Die Münchner Staatsanwaltschaft wird eine Strafanzeige gegen den stellvertretenden CSU-Generalsekretär Joachim Herrmann wegen Volksverhetzung nicht weiterverfolgen. Die von dem Politiker erhobene Forderung, zwischen „hoch willkommenen und eher unerwünschten Leuten“ in den Ausländerbehörden zu unterscheiden, erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, entschied die Anklagebehörde in einer gestern veröffentlichten Verfügung.

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