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„Liebe taz...“ Legal, Illegal, ... –betr.: „Teurer Castorprotest“, taz-Bremen v. 10.7., „Verfahren nach Ahaus“, „Über 500 Castor-Gegnern drohen Strafen“, „Strahlende Atombehälter schon 1993“, „Merkel vertraut wieder ein bißchen“, taz-Bremen v. 24.7.

Ja, ja, da hätten wir ihn mal wieder, den Unterschied zwischen (bundesdeutschem) Recht und Gerechtigkeit. Für Wahrheit einzustehen und sich auf die Straße zu setzen/stellen/legen/(...) ist unrecht, wird also bußgeldlich verfolgt. Welche für Ruhe und Ordnung ihre Pflicht erfüllen, werden zwar auch verstrahlt (in diesem Fall: gleiches Un-Recht für alle), aber dafür bei Verletzung des Rechts (auf körperliche Unversehrtheit in diesem Falle) strafrechtlich nicht verfolgt. Wenn mensch davon ausgeht, daß Recht auf moralischen Werten beruht, heißt das, daß Tschernobyl, Sondermüll-tote-Sellafielder-Tauben und allzu gewaltbereite BundesgrenzschützerInnen, sowie eine pfuschende Atomlobby samt ihren treu(doof?)en MinisterInnen moralisch zu rechtfertigen sind. Demonstrierende hingegen sind grundsätzlich zu verurteilende Menschen, sobald sie die „Ordnung“ gefährden. Die Rechnung darf demzufolge natürlich auch nur von den Demonstrierenden bezahlt werden, Angela Merkel samt befreundeter Atomlobby hingegen müssen genau wie die CASTORen nur ein wenig transpirieren, um ihren „Willen zum Guten“, sprich zur Besserung, zu beweisen und entschuldigt zu werden.

Aus diesem Recht kann nur folgen: Legal? Illegal? Scheißegal! oder auch netter formuliert:

„Wenn Politiker das Leben von

Kindern nicht achten, und

über tausende von Jahren die

Nachkommen gefährden, kann

ich ihre Gesetze nicht achten!!!

(Heidi Langebeckmann)

Nicole Lehmkuhl, (maulkorbfreie) AG Bremer Gegenstrom/ Uni Bremen

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