: Schattenwurf gerichtsrelevant –betr.: Leserbrief zu „Schattenwurf ist ein Einzelfall“, taz-Bremen vom 24.8.98
Gerade, weil die Diskussion um Windkraft mit überschäumender Emotionalität geführt wird, möchte ich einige Behauptungen gegen meinen Artikel „Vom Winde verweht“, taz vom 6.8.1998, nicht unwidersprochen lassen:
1. Kyck schreibt: Der Schattenwurf von Windmühlen sei technisch gelöst.
Mitnichten. Um den schattenspendenden Abstand von Mühlen zu Wohnhäusern wird in der ganzen Republik vor Gericht leidenschaftlich gefochten. Gerade hat die Bezirksregierung Weser-Ems eine Muster-Bauleitplanung vorgelegt, um in Niedersachsen ähnliche Konflikte künftig zu vermeiden. In NRW hat eine Musterplanung für Windkraftanlagen bislang nicht weniger Prozesse gebracht.
2. Kyck schreibt: Der BLS (Bundeslandschaftsschutz) vertrete die Interessen der Atomlobby, die Familie Zeiger werde „seltsamerweise“ mit dem BSL „in Verbindung gebracht“.
Mir ist bekannt, daß Naturschutzverbände, etwa der BUND, sich vom Gutachten des BLS distanzieren. Falls der BLS tatsächlich die Interessen „der“ Atomlobby vertritt, müßte er militant für Windenergie eintreten. PreussenElektra und EWE engagieren sich für die Windenergie.
Familie Zeiger engagiert sich gegen die Windparks Utgast I und Utgast II an der Nordseeküste. Sie haben hervorragende Arbeit für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) in der Betreuung von landschaftlich geschützten Flächen geleistet. „Seltsam“ ist ihre „Verbindung“ zum BLS nicht. Ein Gutachter des BLS hat vor ihrem Haus, wie viele andere Gutachter auch, Schall-Messungen durchgeführt. Diese haben u.a. dazu geführt, daß die jahrelange Pein der Familie vom Richter beendet wurde.
3. Thomas Schuhmacher benutzt die plakativen, vom BLS gestreuten Schlagworte ...“ Windquirl“.
Was ist schlimm am Wort „Windquirl“; dafür beanspruche ich Urheberrecht.
Thomas Schuhmacher
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