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Mutter muß Namen des Vaters preisgeben

Münster (dpa) – Nach neun Jahren Rechtsstreit hat das Landgericht Münster am Mittwoch eine Mutter zum zweiten Mal dazu verurteilt, ihrer unehelichen Tochter den Namen des leiblichen Vaters zu nennen. Unter Hinweis auf ihre Intimsphäre hatte die Frau ihrem Kind bisher genaue Angaben über dessen Abstammung verweigert. Sie kenne nur die Vornamen von vier in Frage kommenden Männern, hatte die Verurteilte zum Prozeßbeginn erklärt. Die heute 39 Jahre alte Klägerin will gegen ihren Vater Erb- und Ersatzansprüche geltend machen. (Az.: 1 S 414/89).

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