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Gegendarstellung -betr.: "Neu: Zäpfchenbücher bei Haffmans", taz vom 26.8.1998, S.20

In der „taz“ vom 26.08.1998 wird unter der Überschrift „Neu: Zäpfchenbücher bei Haffmans“ berichtet und behauptet, ich hätte Rechte von Autoren gegen deren erklärten Willen anderen Verlagen angeboten oder verkauft.

Diese Behauptung ist unwahr.

Ich habe niemals Rechte von Autoren gegen deren erklärten Willen anderen Verlagen angeboten oder verkauft.

Ferner wird behauptet, ich hätte Nachauflagen herstellen lassen und das meinen Autoren verschwiegen, um sie nicht abrechnen zu müssen, und ich hätte „ganz simpel nicht gezahlt“.

Diese Behauptungen sind unwahr.

Ich habe niemals Nachauflagen herstellen lassen und das meinen Autoren verschwiegen, um sie nicht abrechnen zu müssen. Alle Autoren haben ihre Honorare erhalten. Zürich, den 27.08.1998

Gerd Haffmans

Haffmans Verlag AG

Nach dem Berliner Pressegesetz ist die taz verpflichtet, obige Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken. Die taz bleibt bei ihrer Darstellung.

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