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Kindererziehung wird auf Rente angerechnet

Mainz (dpa) – Wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, hat Anspruch auf Anerkennung der Zeiten für Kindererziehung. Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Diese Grundsätze gehen aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland- Pfalz hervor. Das Gericht gab der Klage einer früheren Apothekerin statt, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung die Revision beim Bundessozialgericht zu. (Az.: 28.8.1997 – L 6 A 66/96).

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