Schwerkranker Mann?

■ betr.: „Detektive suchten heiße Spur bei Aldi“, taz vom 24.8.98

[...] Da ich den Fall kenne, habe ich mich über die falsche Berichterstattung geärgert.

1. Der Sozialhilfeempfänger hat seit 1983 etwa eine halbe Million Mark an Leistungen bezogen. Erst als seine Anträge sich häuften und auffällig wurden, ließ das Sozialamt nachprüfen, um wen es sich da handelt. Der Leiter des Frankfurter Sozialamts ist ein ziemlich engagierter Mann, der sich für seine „Kunden“ aufreißt. Nur wer ihn nicht kennt, kann ihn als brutalen Jäger-Meister darstellen. Er wandte sich hilfesuchend zwecks Nachforschung an die Frankfurter Kriminalpolizei. Dort hat man ihn an die Detektive verwiesen.

2. Der Sozialhilfeempfänger: ein schwerkranker Mann? Offensichtlich haben die Gebrechen ihn nicht gehindert, anderen Leid zuzufügen. Rechtskräftig verurteilt wegen Glückspiels, Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Erpressung, Förderung der Prostitution, Verstößen gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahls. Für Taten, die bis 1992 begangen wurden. Seit 1983 ein schwerkranker Mann?

3. Die Ehefrau wird als arbeitslos beschrieben. Richtig ist, daß Herr H. dies früher in seinen Antragstellungen immer behauptet hat. Seit ermittelt wurde, daß die Ehefrau arbeitet, hat er in seinen jüngsten Erklärungen ein Einkommen von monatlich DM 1.000,- angegeben.

4. Die Justiz? Herr H. hat nicht nur vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht verloren. Die Entscheidung ist inzwischen durch den VGH in Kassel bestätigt.

5. Der hessische Datenschutzbeauftragte? Professor Hamm ist ein ziemlich engagierter Mann. Er kennt beim Datenschutz keinen Pardon. Nur in diesem Fall lauten seine Stellungnahmen auffällig sanft und sinngemäß so: Formal wird das Vorgehen des Sozialamts kritisiert. Allerdings hat er Verständnis angesichts der Umstände dieses Falles.

Der Rest in dem Artikel ist korrekt. Frage an die Redaktion: welcher Rest? Michael Opoczynski,

Red. WISO (ZDF)