: Geldwäsche für Oetker- Entführer vor BGH
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich ab Donnerstag kommender Woche mit der Geldwäsche für den Oetker-Entführer Dieter Zlof beschäftigen. Das Landgericht München II hatte zwei ehemalige Mithäftlinge Zlofs im März dieses Jahres zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb und zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Sie hatten dem 55jährigen Zlof im Mai 1997 beim Versuch geholfen, 12,5 Millionen Mark aus dem Lösegeld für den 1976 gekidnappten Industriellensohn Richard Oetker in England an den Mann zu bringen. Gegen ihre Verurteilung hatten die beiden Männer wegen Verfahrens- und Sachrügen Revision eingelegt.
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