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Keine Konkurrenz mehr

■ Brisanter Vorstoß der EU-Kommission droht Öffentlich-Rechtliche zu beschränken

Den öffentlich-rechtlichen Sendern drohen massive Einschränkungen durch ein Vorhaben der EU-Kommission. Nach den Plänen von Wettbewerbskommissar Karel van Miert, die er in einem 13seitigen „Diskussionspapier“ festgehalten hat, das der taz vorliegt, sollen die Öffentlich-Rechtlichen mit Gebührengeldern den Privaten keine Konkurrenz mehr machen dürfen. Z.B. sollen sie mit Gebühren künftig nicht mehr um attraktive Sportrechte mitbieten dürfen. Würden die Pläne umgesetzt, hätte das massive Wettbewerbsbeschränkungen zugunsten der Privatsender zur Folge. Besonders ARD und ZDF müssen sich durch den Vorstoß bedroht fühlen.

Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Privatsendern in Brüssel: Sie beklagen sich über die Konkurrenz durch die gebührenfinanzierten Sender. In der EU- Kommission ist die Meinung verbreitet, Rundfunk und Fernsehen seien reines Wirtschaftsgut. Dagegen war letztes Jahr, u.a. auf deutschen Druck, eine Notiz in die Amsterdamer EU-Verträge aufgenommen worden, derzufolge die Tätigkeit der Öffentlich-Rechtlichen vom Wettbewerbsrecht weitgehend ausgenommen ist. Ziel der Behörde ist es nun, enge Beschränkungen für diese Tätigkeit im EU- Vertrag festzulegen.

Das Papier räumt zwar die „spezielle Natur“ der Öffentlich- Rechtlichen ein. Diese bezöge sich aber vor allem auf „Informations-, Bildungs-, Kulturangebote“. Solche sollen die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin mit Gebührengeldern finanzieren dürfen – andere Angebote wie Sport oder Shows allenfalls mit anderen (Werbe-) geldern. Van Mierts Behörde leitete das Papier letzte Woche den EU-Regierungen zu. Ende Oktober will sie diese dazu anhören. lm

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