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Kroatische Familie durch Abschiebung brutal getrennt

■ Hochschwangere Frau bleibt alleine zurück, ihr Mann und beide Kinder wurden ausgeflogen

Am Freitag ist es erneut zu einer fragwürdigen Abschiebung gekommen. Gegen sechs Uhr morgens erschien die Polizei bei einer kroatischen Familie in Spandau, wenige Stunden später wurden der Familienvater und die beiden sieben und acht Jahre alten Kinder nach Zagreb ausgeflogen. Nur die hochschwangere und daher transportunfähige Mutter entging der Abschiebung. Marija G. erwartet in wenigen Tagen ihr drittes Kind.

Nach Angaben von G.s Rechtsanwalt Tilman Kurz setzten bei der Hochschwangeren durch die psychische Belastung vorzeitige Wehen ein. Dies werde durch ein ärtzliches Attest bestätigt. „Durch die Abschiebung wurde die Gesundheit der Frau gefährdet“, kritisierte Kurz gestern das Vorgehen von Polizei und Ausländerbehörde. Zudem sei dies ein klarer Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Die Polizisten hätten schon durch Augenschein feststellen müssen, daß die Trennung der Familie nicht angebracht sei.

Da Kroatien schon länger nicht mehr im Kriegsgebiet liege, sei die Abschiebung zwar „formaljuristisch richtig“, aber nicht verhältnismäßig. Die Abschiebung hätte wenigstens bis zum Ende des Mutterschutzes acht Wochen nach der Geburt ausgesetzt werden sollen.

Ein Anwalt, der die Familie vor der Abschiebung betreut hatte, hatte eine Duldung für die Kroaten beantragt. Diese wurde nach Angaben von Kurz vor wenigen Tagen vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Daraufhin sei beim Oberverwaltungsgericht ein Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt worden, der in der Regel aufschiebende Wirkung habe. Ob über diesen Antrag bereits entschieden wurde, konnte Kurz, der die Betreuung der Familie kurzfristig übernommen hat, gestern nicht sagen.

Kurz hofft nun auf Innenstaatssekretär Kuno Böse (CDU), der zugesagt habe, „in die Akten zu schauen“. Grundsätzlich dürfen Kroaten zwar in die Bundesrepublik einreisen, nicht aber kurz nach einer Abschiebung. Rechtsanwalt Kurz will nun erreichen, daß die Wiedereinreise des Vaters ermöglicht wird, um seine Frau wenigstens während der Geburt zu betreuen. ga

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