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Bremen will Zwangsarbeiter einladen

■ Arbeitsressort plant Besuche als „menschliche Geste“

Unabhängig von der Frage einer Entschädigung ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen auf Bundesebene will Bremen auf die Überlebenden zugehen, die in der Nazi-Zeit in der Hansestadt zwangsverpflichtet waren. Wie Arbeitsstaatsrat Arnold Knigge am Mittwoch abend bei einer Veranstaltung in der Villa Ichon ankündigte, sollen nach dem Vorbild des Besuchsprogramms für ehemalige jüdische BremerInnen auch ZwangsarbeiterInnen in einer „Geste der Menschlichkeit“ eingeladen werden. Die Behörde will bis zum nächsten Jahr ein solches Programm entwickeln. Das Geld sollen nach den Vorstellungen Knigges auch Bremer Firmen beisteuern, die von Zwangsarbeit profitierten.

Kontakt zu den Nazi-Opfern in Osteuropa zu bekommen, ist nicht das Problem. Der Leiter des Staatsarchivs, Hartmut Müller, berichtete von 150 Briefen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen, die ihn allein in diesem Jahr erreicht hätten. Darin bitten zumeist alte Frauen um Hilfe, um sich Medikamente kaufen zu können oder einen Krankenhausaufenthalt zu finanzieren. Viele fragten nur einfach nach einer Bestätigung für die in Bremen geleistete Arbeit, um bei einer der in Osteuropa aufgebauten Stiftungen kleine Zahlungen erhalten zu können. Viele dieser Schreiben könne er aber gar nicht beantworten, weil es schon für die Übersetzung an Personal fehle.

Insgesamt schätzt Müller die Zahl der Menschen, die in Bremen während des Zweiten Weltkrieges Zwangsarbeit leisten mußten, auf 75.000. Sie seien nicht nur in den großen Rüstungsbetrieben wie Werften, Auto- oder Flugzeugwerken beschäftigt gewesen. Auch die Stadt, kleine Handwerksbetriebe, mittelständische Bauunternehmen, Bauern und Privathaushalte profitierten von der Zwangsarbeit.

In der Frage der Entschädigung setzt Bremen auf eine Bundesstiftung, die gemessen an den bisherigen Forderungen von SPD und Grünen nach dem Regierungswechsel in Bonn wahrscheinlich geworden ist. Eine solche Stiftung sollten den Bund, die Länder und die Gemeinden mit zahlungsbereiten Unternehmen zusammenführen, sagte Knigge.

Zur Entschädigung sei allein eine pauschale Zahlung denkbar. Denn ein Nachweis darüber, wer wo wie lange und für wen arbeiten mußte, ist nach den Erfahrungen des Staatsarchiv-Leiters Müller nicht möglich. Besonders im Falle von sogenannten Ostarbeitern aus Rußland, dem Baltikum und der Ukraine seien Unterlagen nicht vollständig. jof

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