Auf die Finger

■ Doch Asyl für kurdische Familie

Die zwölfköpfige kurdische Familie Diri darf in Lüneburg bleiben. Das dortige Verwaltungsgericht stellte gestern fest, daß der Familie im Falle der Abschiebung in die Türkei politische Verfolgung drohe und erkannte ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention an.

Mit dem Urteil klopft das Verwaltungsgericht dem niedersächsischen Innenminister und künftigen Ministerpräsidenten, Gerhard Glogowski (SPD), gehörig für seine rigorose Abschiebepolitik auf die Finger. Längst schon wollte die Stadt Lüneburg die Familie abschieben, die bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt (taz berichtete). Dafür hatte die Ausländerbehörde bereits Kontakt mit türkischen Behörden aufgenommen und zugesagt, den Abschiebetermin mitzuteilen.

Das Verwaltungsgericht hingegen betonte gestern die große Gefahr, die der Familie bei der Rücckehr in die Türkei drohe. Die Eltern seien politisch gegen das türkische Regime aktiv und hätten vor allem von Deutschland aus die kurdische Befreiungsbewegung unterstützt. Auch eine Fluchtalternative in den Westen der Türkei, auf die das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ stets verweist, gebe es nicht.

Über den „großen Erfolg“ freute sich gestern die Hamburger Rechtsanwältin der Diris, Sigrid Töpfer. Der Lüneburger UnterstützerInnenkreis bedauerte lediglich, daß die Diris nur das sogenannte „kleine Asyl“ bekommen hätten. Das gewährt der Familie weniger soziale Rechte als eine Asylanerkennung nach dem Grundgesetz. So haben sie etwa keinen Anspruch auf Kindergeld oder öffentlich geförderten Wohnraum. ee