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Jelzin darf nicht noch einmal kandidieren

Moskau (AP) – Der russische Präsident Boris Jelzin darf laut einem Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2000 nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren. In einer Erklärung des obersten russischen Gerichts hieß es gestern, Jelzin sei bereits zweimal gewählt worden und habe damit die in der Verfassung vorgesehenen Grenzen ausgeschöpft. Der Präsident selbst begrüßte die Entscheidung des Gerichts als „Sieg des Gesetzes über Gefühle und Leidenschaften“, wie sein Sprecher Dmitri Jakuschin mitteilte.

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