: Ökosteuerentwurf mit Ausnahmen
■ Privathaushalte und der Einzelhandel zahlen mehr für den Strom
Bonn/Berlin (AP/taz) – Es bleibt dabei: Die Wirtschaft kann sich über die erste Stufe der ökologischen Steuerreform freuen. Am späten Freitagabend einigten sich SPD und Grüne darauf, energieintensive Betriebe vorerst von der Ökosteuer zu befreien. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen 0,5 Pfennig pro Kilowattstunde Strom bezahlen, private Verbraucher, Einzelhandel und Dienstleister zwei. Der Gesetzentwurf soll heute vorgelegt und am Freitag im Bundestag debattiert werden.
Die Regierungsparteien hatten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Mineralölsteuer um sechs Pfennig je Liter, das Heizöl um vier Pfennig je Liter und das Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde zu erhöhen. Außerdem sollte eine Stromsteuer von zwei Pfennig je Kilowattstunde eingeführt werden. Mit den Einnahmen sollen die Beiträge zur Rentenkasse zum 1. Januar um 0,8 Punkte auf 19,5 Prozent gesenkt werden.
Kritisch zu der Vereinbarung äußerte sich CDU-Generalsekretärin Angela Merkel: „Wir werden eine Akzeptanz für mehr ökologische Elemente im Steuersystem nur dann bekommen, wenn dies keine zusätzliche Belastung der Menschen bedeutet, sondern vorher Abgaben und Steuern gesenkt werden“, sagte sie. Zudem belaste die Energiesteuer den ländlichen Teil der Bevölkerung sehr viel stärker als die Stadtbewohner, da die Menschen auf dem Land viel mehr auf das Auto angewiesen seien. Auch die neuen Bundesländer würden stärker belastet, „weil die Stromkosten dort sowieso höher sind“. Auch FDP-Parteichef Wolfgang Gerhardt nannte die rot- grüne Steuerpolitik „falsch“.
Dieser Position schloß sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) an. Das Entlastungsvolumen durch die gesamte Steuerreform von 10 oder 15 Milliarden Mark sei für seine Branche „viel zu wenig“, erklärte der stellvertretende HDE-Geschäftsführer Stefan Schneider.
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