: Unwesentlich
Die Bahn darf auf der Strecke Lübeck-Schlutup weiterhin dreimal täglich wochentags mit Pfeifsignalen vor herannahenden Zügen warnen. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig (OLG) hervor. Die Signale rufen keine unzumutbare Beeinträchtigung hervor, heißt es in dem Urteil. In dem zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Anwohner der Bahnstrecke durch die Pfeifgeräusche gestört und zog vor Gericht. Das Landgericht Lübeck verurteilte die Bahn, die Pfeifsignale zu unterlassen, weil die Geräuschbelästigungen „nicht unwesentlich“ seien. Auf Berufung der Bahn änderte das OLG diese Entscheidung nun: Die Bahn hätte nur dann verurteilt werden können, das Pfeifen zu unterlassen, wenn der Kläger durch die Geräusche „wesentlich in der Benutzung seines Eigentums beeinträchtigt wird“. (Az. 1 U 129/97)
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