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China will öffentliche Verfahren vorgaukeln

Peking (AFP) – Von Dezember an sollen in China Gerichtsverhandlungen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Öffnung gilt für Verfahren aller Instanzen. Ausgenommen sind Fälle, in denen es um Minderjährige, Persönlichkeitsrechte oder staatliche Geheimnisse geht. Die Glaubwürdigkeit der Regelung steht allerdings in Frage, denn praktisch jede Information, die nicht in den staatlichen Medien veröffentlicht wird, gilt als Staatsgeheimnis. Außerdem müssen Besucher einer Verhandlung Ausweise besitzen, die nach weit auslegbaren Bestimmungen verweigert werden können.

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