: Zwei Jahre Haft für Spielsüchtigen
Ein spielsüchtiger Unternehmensberater ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges in 43 Fällen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Der 40jährige hatte zwischen 1993 und 1997 rund 600.000 Mark verzockt, die ihm mehrere Kunden als Darlehen anvertraut hatten. Statt die Gelder zinsgünstig anzulegen, gab der Mann die Beträge für seine Spielsucht aus. Der Angeklagte wurde angewiesen, seine bereits begonnene Therapie fortzusetzen. dpa
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